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Auftragsbedingungen
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Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme,
Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines
Auftrages (insbesondere Termine, Honorar und
Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen
individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
verhandelt. Dazu wird ein für beide Seiten
verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.
Das Honorar für die Gutachtenerstattung wird
bei Bewertungsobjekten im ländlichen Raum gem.
§ 6 HOAI als Stundenhonorar, bei
städtischen Immobilien in aller Regel
gemäss der Honorartafel zum § 34 HOAI
bzw. alternativ als Pauschalhonorar zzgl.
Nebenkosten, verauslagten Gebühren und
Mehrwertsteuer zwischen den Vertragsparteien
verhandelt.
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