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Auftragsbedingungen



Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme, Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines Auftrages (insbesondere Termine, Honorar und Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt. Dazu wird ein für beide Seiten verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.


Das Honorar für die Gutachtenerstattung wird bei Bewertungsobjekten im ländlichen Raum gem. § 6 HOAI als Stundenhonorar, bei städtischen Immobilien in aller Regel gemäss der Honorartafel zum § 34 HOAI bzw. alternativ als Pauschalhonorar zzgl. Nebenkosten, verauslagten Gebühren und Mehrwertsteuer zwischen den Vertragsparteien verhandelt.




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